Kfz-Technik Baehr
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Irrtum und die Fakten

„Reparaturen und Wartungen im Garantiezeitraum dürfen nur in einer Vertragswerkstatt des Herstellers erfolgen.“

  1. Falsch! Reparaturen und Wartungen dürfen auch im Zeitraum einer Neuwagengarantie/der gesetzlichen Gewährleistung in einer freien Werkstatt erfolgen. Wichtig ist nur, dass Wartungen und Reparaturen fachgerecht und nach Herstellervorgaben durchgeführt werden.
  2. Auch Anschlussgarantien sowie spezielle Garantien dürfen nicht unter den Vorbehalt einer Wartung durch eine Vertragswerkstatt gestellt werden. Auch bei Wartung durch eine freie Werkstatt haftet somit der Garantiegeber. Wichtig ist hierbei ebenso eine fachgerechte Wartung. Bei unsachgemäßer Wartung kann der Garantieschutz verfallen. 
  3. Bei Leasingfahrzeugen darf der Leasinggeber vorschreiben, wo sein Fahrzeug repariert/gewartet wird. Auch bei Versicherungsfällen kann es zu Einschränkungen kommen. Informieren Sie sich hierzu also bitte sorgfältig. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. 
  4. Ebenso hat der Autofahrer keine Werkstattwahl bei Reparaturen, für die der Fahrzeughersteller oder gewerbliche Verkäufer im Rahmen von Garantie und Gewährleistung aufkommt.
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